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OVG Sachsen, 14.07.2009 - 1 A 64/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 387
Aufrechnung; Vollziehbarkeit; Anfechtbarkeit; Rückforderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides ; Voraussetzungen für die Beihilfegewährung in Form einer Flächenzahlung
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 16.10.2008 - 5 K 729/06
- OVG Sachsen, 14.07.2009 - 1 A 64/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2009 - 1 A 64/09
Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2009 - 1 A 64/09
Zwar hindert die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Rechtsbehelfs als solche nicht daran aufzurechnen, auch wenn ein Leistungsbescheid - wie hier - einstweilen nicht vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.10.2007 - 3 BS 186/07 - und BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, - 2 B 2/05 -, jeweils zitiert nach juris;… BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, NJW 2009, 83). - OVG Sachsen, 29.10.2007 - 3 BS 186/07
Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2009 - 1 A 64/09
Zwar hindert die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Rechtsbehelfs als solche nicht daran aufzurechnen, auch wenn ein Leistungsbescheid - wie hier - einstweilen nicht vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.10.2007 - 3 BS 186/07 - und BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, - 2 B 2/05 -, jeweils zitiert nach juris;… BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, NJW 2009, 83).
- OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 426/09
Agrarförderung; Gemeinschaftsrecht; Aufrechnung; Gegenforderung; Verrechnung
Etwas anderes gilt aber nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 14.7.2009 - 1 A 64/09), für die Aufrechenbarkeit solcher Geldforderungen, deren Bestand oder Fälligkeit - wie hier - ihrerseits einen Verwaltungsakt voraussetzt, sofern und solange die Vollziehung dieses Verwaltungsaktes ausgesetzt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, a. a. O.).